Lauterbachs Apothekenpläne im Wortlaut

Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht die Notwendigkeit, zu handeln, damit die flächendeckende Arzneimittelversorgung künftig sichergestellt ist. Allerdings auf andere Art, als es die Apothekerschaft sich dachte. Die Grundzüge seiner Pläne hat er bereits der FAZ und anschließend auf dem Deutschen Apothekertag vorgestellt. Hier finden Sie die vom BMG skizzierten Eckpunkte im Wortlaut – und den avisierten Zeitrahmen für die Umsetzung.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will sowohl an die Strukturen der Apotheken, als auch ans Honorarthema. Wohin die Reise gehen soll, hat er diese Woche deutlich gemacht. Am 27. September, dem Tag, für den die ABDA sich Antworten auf sechs Fragen vom Minister erbeten hatte, legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auch ein Papier vor, in dem die Pläne knapp umrissen sind. Sein Titel: „Versorgungssicherstellung und Fachkräftesicherung in Apotheken“. Es soll nun die Grundlage für die weiteren Gespräche mit der ABDA sein. Am 13. Oktober ist ein Treffen geplant
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Hier finden Sie das auf den 27. September 2023 datierte Papier aus dem BMG im Wortlaut:
Versorgungssicherstellung und Fachkräftesicherung in Apotheken
Es besteht Handlungsbedarf, um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln mittelfristig zu sichern. Die Versorgung ist derzeit sichergestellt, jedoch wird sie im ländlichen Bereich häufig von nur wenigen Apotheken übernommen. Der Fachkräftemangel, ein wachsendes Stadt-LandGefälle in der Bevölkerung sowie die Abwanderung in andere Beschäftigungszweige können perspektivisch zu Versorgungseinschränkungenin der Fläche führen. Entsprechend sollen zeitnah Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Gründung von Apothekenstandorten mit geringeren Struktur- und Personalanforderungen erleichtern. Das BMG plant daher die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
1. Förderung von Filial- und Zweigapotheken
- Erhöhung der Anzahl möglicher Filialapotheken pro Hauptapotheke sowie vereinfachte Gründung von Zweigapotheken in strukturschwachen Gebieten.
- Erleichterte räumliche Anforderungen für Filial- und Zweigapotheken: Pflicht zur Vorhaltung eines Labors, eines Rezepturherstellungsplatzes und eines Notdienstzimmers entfällt
2. Fachkräftesicherung
- Erweiterte Vertretungsmöglichkeiten für erfahrene PTA in Filial- und Zweigapotheken bei Nutzung technischer Einrichtungen zur Videokonsultation (Telepharmazie).
- Ermöglichung flexibler Öffnungszeiten, um diese an Personalressourcen und Bedürfnisse der Versorgung vor Ort anzupassen.
- Möglichkeit der Neugründung für approbierte Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Prüfung außerhalb Deutschlands bestanden haben. Fachkräfte aus dem Ausland können im Anerkennungsverfahren bereits wie Auszubildende für pharmazeutische Tätigkeiten eingesetzt werden
3. Honorierung
- Reform der Apothekenvergütung, um Honoraranreize für strukturschwache Standorte zu schaffen
4. Entbürokratisierung
- Weitere Befugnisse der Apotheken beim Austausch von Kinderarzneimitteln der Dringlichkeitsliste: Austausch der Darreichungsform, Anfertigung und Abrechnung von Rezepturen (Pflegestudiumsstärkungsgesetz).
- Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Entbürokratisierung bestehender Regelungen im Apothekenalltag.
Zeitplan: Vorlage ausgearbeiteter Vorschläge in Q4/23-Ql/24; Gesetzliche Umsetzung bis vss. Q3/24 möglich.
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