Apotheken sollen Ingenico-eHealth-Kartenterminals bis 30. September umrüsten

Apotheken, die eHealth-Kartenterminals von Ingenico nutzen, sollen diese bis zum 30. September umrüsten. Damit wird eine technische Störung behoben, die dafür sorgt, dass elektrostatische Entladungen beim Stecken der NFC-fähigen eGK das ganze System lahmlegen können. Der Stichtag für die Beschaffung Ende September ist deswegen wichtig, weil nur dann eine Kostenerstattung für die betroffenen Apotheken möglich ist, wenn sie diese Frist einhalten.
Dass bei Verwendung eines bestimmten eHealth-Kartenterminal-Typs beim Stecken der neuen NFC-fähigen elektronischen Versichertenkarten (eGK) ganze Systeme lahmgelegt werden, war bislang vor allem ein Problem der Arztpraxen. In Apotheken stellt das Einlesen der Karten aktuell eher den Ausnahmefall dar. Doch wenn E-Rezepte in der Apotheke mittels eGK abgerufen werden können, dürften sich auch Apotheken damit herumschlagen müssen.
Worum geht es konkret? Betroffen ist das Kartenterminal „ORGA 6141 online“ der Firma Wordline Healthcare GmbH (vormals Ingenico Healthcare GmbH). Offenbar werden die Probleme ursächlich durch eine elektrostatische Aufladung der Karte ausgelöst. Der Entladeimpuls beim Stecken führt dann unter Umständen zum Systemabsturz.
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Durch Software lässt sich dieses Problem nicht lösen, aber mit einem Aufsteckgerät. Und dieses sollen sich Apotheken, die besagtes Kartenterminal nutzen, auch besorgen. Darauf weist die ABDA in ihrem Newsroom hin. Mit diesem Produkt-Upgrade könnten technische Störungen kompensiert werden, die bei bestimmten eGK neuester Kartentechnologie in Form von elektrostatischen Entladungen – sogenannten ESD-Effekten – auftreten können. Mit dem neuen Aufsteckgerät werden diese Entladungen verhindert, heißt es.
Aufrüstung wird nur für zwei Terminals bezahlt
Allerdings sollten Apotheken sich bald darum kümmern, sonst gibt es nämlich kein Geld. Bis 30. September 2022 müssen die Aufsätze beschafft sein, damit eine Refinanzierung gemäß der „2. Änderungsvereinbarung vom 1. Juli 2022 zur TI-Vereinbarung vom 27. Mai 2020 zur Finanzierung der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten und der erforderlichen laufenden Betriebskosten gemäß § 376 Ziffer 1 i. V. m. § 379 SGB V“ möglich ist. Erstattet werden demzufolge jeweils 27,85 Euro für maximal zwei der nachweislich angeschafften Ingenico-Kartenterminals pro Apothekenbetriebsstätte. Das heißt: Apotheken, die mehr als zwei Terminals haben, müssen die Kosten für die Aufrüstung der übrigen selbst tragen oder sie können nicht genutzt werden, um NFC-fähige eGK einzulesen.
Die Erstattung soll wie bei der bisherigen TI-Ausstattung auch über den NNF erfolgen, allerdings erst nach dem 30. September. Dafür soll zu gegebener Zeit ein separates Antragsverfahren über das Portal des NNF zur Verfügung gestellt werden.
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