Ärzte sollen COVID-19-Impfungen an Apotheken delegieren können

Bund und Länder haben sich offenbar darauf geeinigt, die COVID-19-Impfungen in den Apotheken schon in Kürze möglich zu machen. Wie es heißt, sollen Ärztinnen und Ärzte die Impfungen an Apotheker:innen und Pflegefachkräfte delegieren können. Im Januar soll dann eine Änderung am Infektionsschutzgesetz wirksam werden, wonach Apotheken das Impfen auch ohne Delegation gestattet ist. Zudem soll es im Dezember mehr Impfdosen geben als zunächst erwartet.
Auch Apotheken sollen künftig gegen COVID-19 impfen dürfen. Ein entsprechender Entwurf für eine Formulierungshilfe für die nötige Gesetzesänderung liegt seit gestern auf dem Tisch. Doch die geplante Anpassung im Infektionsschutzgesetz soll erst im Januar greifen – bis dahin wären die Apotheken weiterhin außen vor.
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Das wollen Bund und Länder nun ändern: Nach ihrem Willen sollen zunächst Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit bekommen, die Impfung zu delegieren, etwa an Apotheker:innen und Pflegefachkräfte. Der Beschluss, den die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder heute fassten, liegt der DAZ vor.
Wörtlich heißt es darin:
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